Ein '''Brauhaus''', veraltet auch '''Bräuhaus''', ist traditionell die Kombination einer mit einer ihr angeschlossenen , in der vornehmlich das brauereieigene serviert wird. Wegen ihres Ambientes lassen sich heutige Brauhäuser der zuordnen. Neben dem Bier werden in ihnen Speisen angeboten.
Abgrenzungen
Neben Brauhäusern mit Brauereien samt angeschlossener Gastronomie gibt es gastronomische Einrichtungen, die sich traditionell ''Brauhaus'' nennen, wiewohl deren Brauerei seit langem ausgelagert wurde oder gar nicht mehr existiert. Andere Gaststätten, die von vorneherein nicht Teil einer Brauerei waren, werden ''Brauhaus'' genannt, wenn sie von einer Brauerei zu ihrem ''Stammhaus'' und Aushängeschild erhoben wurden. Heutzutage nennen sich Gastronomiebetriebe ohne räumlichen Bezug zu einer Brauerei in vielen Städten ''Brauhaus''. Lediglich die Dekoration ihrer Einrichtung zeichnet sich durch große kupferglänzende Braukessel oder andere Utensilien des traditionellen Brauhandwerks aus.
Historisch gab es vom bis Anfang des 20. Jahrhunderts vielerorts städtische und höfische Brauhäuser. In diesen konnten Bürger oder die Hofbediensteten unter Anleitung eines ihr brauen lassen. Die Nutzung der Brauhäuser war durch Verordnungen und Maßgaben geregelt und zudem waren diese Brauhäuser meist mit einer ausgestattet.
Durch den Trend zum en für besondere Sortenangebote ebenfalls herauszubilden.
Eine besondere Form ist die ''Restaurantbrauerei'' oder auch ''Gaststättenbrauerei''. Es sind meist größere Gasthäuser mit entsprechender Ausstattung, die mit einem eigenen ? regional oder zeitlich begrenztem Sortiment ? Bier die Attraktivität des Standorts und der Lage oder in Touristengebieten den Umsatz fördern möchten. Eine Gasthausbrauerei betreibt eine aktive Brauerei, wohingegen beim Brauhaus ein rein historischer Bezug zu einer ehemaligen Brauerei genügt. Ein Brauhaus kann, aber muss nicht eine Gasthausbrauerei sein.
Bräustüberl
Der Begriff ''Bräustüberl'' (auch ''Bräustübl'' oder ''Bräustüble'') bezeichnet in , und Teilen s eine an die angeschlossene , in welcher das selbstgebraute Bier ausgeschenkt wird. Es befindet sich sehr häufig im Eigentum der betreffenden Brauerei. Die Kombination aus Brauerei und Schankwirtschaft wird in anderen Teilen Deutschlands als Brauhaus bezeichnet.
Im Vordergrund der gastronomischen Tätigkeit steht der Ausschank von selbstgebrautem Bier. Es wird meist eine traditionelle geboten und die Einrichtung ist rustikal. Die Bezeichnung ?Bräustüberl? führen oft auch ehemalige Brauereigaststätten weiter, deren angegliederte Brauerei nicht mehr existiert.
Regionale Besonderheiten
?Pannhaus? oder ?Pannes? ist die in Teilen des s übliche Bezeichnung für ein Brauhaus. Hier war das Bierbrauen nur gegen Abgaben an den n im Pannhaus gestattet. Der Name stammt von der , die auch Bierpfanne, Bierkessel, Sudkessel heißt. Pannhäuser wurden gleichfalls als Gerichtsstätte genutzt, wie es für e und en galt. Das wurde im Jahr 1435 errichtet. Weitere Pannhäuser im Aachener Raum stehen in und in .
Eine im traditionellen er Brauhaus, dem ''Bräues'', noch häufig vorzufindende Einrichtung ist das , eine schalterähnliche Konstruktion, in der die Wirte den gastronomischen Betrieb überwachen. Dementsprechend arbeitet in Brauhäusern von Köln, oder statt eines s meist der . Dieser Beruf ist auf den mittelalterlichen Brauknecht zurückzuführen, der auch im Bierausschank tätig war.
Literatur
- (Hrsg.): ''Gasthausbrauereien: Konzeption, Bau und Technik, Marketing ? Pub Breweries''. Carl Getränke-Fachverlag, Nürnberg 1993, ISBN 3-418-00738-4.
Weblinks
Einzelnachweise
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